Das Ausländerrecht oder auch Asylrecht wird durch die Themen des Aufenthaltsrechts und des Migrationsrechts maßgeblich bestimmt.
Ich berate und vertrete MIgranten bei der Erlangung ihres aufenthaltsrechtlichen Status und in allen Fragen der Wohnungs- und Arbeitsaufnahme sowie des Familiennachzugs.
Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft MIgrationsrecht im Deutschen Anwaltverein.
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