Rechtsanwaltskanzlei Sönke Doll
Rechtsanwaltskanzlei Sönke Doll
Rechtsanwalt Sönke Doll - Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Sönke Doll -    Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Allgemeine Mandantsbedingungen

1. Diese Bedingungen gelten für alle laufenden und zukünftigen Fälle des Auftraggebers.

2. Bei Auftragserteilung wird ein angemessener Kostenvorschuss bezahlt.

3. Der Auftraggeber tritt hiermit alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Kanzlei entstandenen und künftig entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe seiner jeweiligen Kosten- und Auslagenschulden gegenüber der Kanzlei an diese ab. Die Kanzlei nimmt diese Abtretung hiermit an. Sie darf die Abtretung auch namens des Auftraggebers dem Dritten mitteilen.

4. Mehrere Auftraggeber haften der Kanzlei gegenüber als Gesamtschuldner.

5. Die Kanzlei ist verpflichtet, die Handakten fünf Jahre lang nach Auftragsbeendigung oder Schlussrechnung aufzubewahren und auf Verlangen an den Auftraggeber herauszugeben, der alle Ansprüche der Kanzlei erfüllt hat. Wurde der Auftraggeber zur Abholung aufgefordert, erlischt die Pflicht der Kanzlei zur Aufbewahrung sechs Monate nach dem Erhalt der Aufforderung.

6. Die Kanzlei wird vom Auftraggeber ermächtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe auch ohne gesonderten hierauf gerichteten Auftrag einzulegen; eine Verpflichtung hierzu besteht dann, wenn ein diesbezüglicher Auftrag erteilt und angenommen wurde.

7. Die Arbeitssprache der Kanzlei ist Deutsch; bei fremdsprachigen Leistungen ist eine Haftung der Kanzlei aus evtl. Übersetzungsfehlern ausgeschlossen.

8. Die Kanzlei unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Höhe des vierfachen Betrages der Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR, sonach 1.000.000,00 EUR.

Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und der Kanzlei bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird für einfache Fahrlässigkeit auf diese Versicherungssumme begrenzt. Voraussetzung dieser Haftungsbegrenzung ist das Bestehen des Versicherungsschutzes.

Für mündliche oder telefonische Auskünfte wird nur gehaftet, soweit diese mündlichen Auskünfte durch die Kanzlei schriftlich niedergelegt worden sind.

9. Mandatsbezogene Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet.

 

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Beethovenstr. 2
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