Rechtsanwaltskanzlei Sönke Doll
Rechtsanwaltskanzlei Sönke Doll
Rechtsanwalt Sönke Doll - Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Die Kosten des ersten Beratungsgesprächs

Bei unserem ersten Gespräch werden wir auch über die entstehenden Kosten sprechen und wer diese zu zahlen hat. Dieses Erstberatungsgespräch rechne ich unabhängig vom weiteren Verlauf mit 30 EUR pro 10 Minuten ab. Wenn Sie mir den Auftrag für weitere Tätigkeiten erteilen, wird diese Erstberatungsgebühr auf diese Tätigkeit voll angerechnet, sie zahlen nicht doppelt.

Wie Sie bei uns zahlen können

Die Erstberatungsgebühr können Sie - ebenso wie alle weiteren Kosten - auch direkt während des Gesprächs mit ihrer EC- oder Kreditkarte begleichen.

Kartenzahlung mit ec-Karte oder Kreditkarte. Bezahlen Sie bequem mit ihrer ec- oder Kreditkarte.

Darüber hinaus akzeptieren wir auch den Itzehoer Gutschein - wir unterstützen unsere einheimische Wirtschaft.

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

Vergütungsvereinbarungen

Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen kostenfreien Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 4821 156262+49 4821 156262 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Kontakt und Terminvereinbarung

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Rechtsanwalt Sönke Doll
Beethovenstr. 2
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