Bei unserem ersten Gespräch werden wir auch über die entstehenden Kosten sprechen und wer diese zu zahlen hat. Dieses Erstberatungsgespräch rechne ich unabhängig vom weiteren Verlauf mit 30 EUR pro 10 Minuten ab. Wenn Sie mir den Auftrag für weitere Tätigkeiten erteilen, wird diese Erstberatungsgebühr auf diese Tätigkeit voll angerechnet, sie zahlen nicht doppelt.
Die Erstberatungsgebühr können Sie - ebenso wie alle weiteren Kosten - auch direkt während des Gesprächs mit jeder Kredit- und Debitkarte mit dem Logo von Visa, V PAY, Mastercard, Maestro, American Express, Discover, Diners Club und Union Pay sowie NFC-Zahlungen über Google und Apple Pay bezahlen.
Darüber hinaus akzeptieren wir auch den Itzehoer Gutschein - wir unterstützen unsere einheimische Wirtschaft.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.
Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen kostenfreien Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter +49 4821 156262+49 4821 156262 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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