Bei unserem ersten Gespräch besprechen wir die anfallenden Kosten und Verantwortlichkeiten. Dieses Erstberatungsgespräch wird mit 16,70 EUR pro 5 Minuten berechnet. Sollte der Auftrag zu weiteren Tätigkeiten erteilt werden, wird diese Gebühr vollständig angerechnet, sodass keine Mehrkosten entstehen.
Alle Gebühren, inklusive der Erstberatungskosten, können bequem mit gängigen Kredit- und Debitkarten wie Visa, V PAY, Mastercard, Maestro, American Express, Discover, Diners Club und Union Pay beglichen werden. Zudem akzeptieren wir NFC-Zahlungen über Google und Apple Pay.
Unterstützen Sie die lokale Wirtschaft mit dem Itzehoer Gutschein, den wir ebenfalls annehmen.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.
Individuelle Vergütungsvereinbarungen sind anstelle der gesetzlichen Gebührenabrechnung immer möglich, jedoch müssen die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG beachtet werden. In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden, jedoch ist eine höhere Vergütung jederzeit vereinbar.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz umfasst sowohl den Gesetzestext als auch das Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen Vorschriften, während das Vergütungsverzeichnis die spezifischen Gebührentatbestände listet. Im Bereich des Zivil-, Verwaltungs- und Sozialrechts orientieren sich die Gebühren am Gegenstandswert.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
Bei Fragen rund um das Arbeitsrecht in Itzehoe, einschließlich Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Abfindung und Arbeitsverhältnis, steht Ihnen Rechtsanwalt Sönke Doll als Fachanwalt zur Verfügung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise als Anwalt für Arbeitsrecht in Itzehoe.
|
|
|